Teilnahmebedingungen

Teilnehmen, Bezahlen und Abmelden

Bevor Sie sich anmelden, lesen Sie bitte die folgenden Teilnahmebedingungen.
Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.

1. Anmeldung

  • Schriftliche, persönliche oder telefonische Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen des VHS-Programms möglich. Die leserlich und vollständig ausgefüllte Anmeldekarte können Sie per Brief oder Fax an die Kamener oder Bönener Geschäftsstelle schicken oder persönlich abgeben. Sie können Ihre Anmeldung auch mit dem Online-Anmeldeformular (www.vhs-kamen-boenen.de) vornehmen. Anmeldungen bearbeiten wir grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs.
    • Anmeldung für Angebote ohne * hinter der Kursnummer:
      Für diese Angebote brauchen Sie sich nicht vor Kursbeginn anzumelden.
      Nutzen Sie die Möglichkeit, am 1. Kurstermin direkt in den Kurs zu gehen. Sie können dann einmal „schnuppern“ und feststellen, ob der Kurs Ihren Erwartungen entspricht. Spätestens am 2. Kurstermin müssen Sie sich dann allerdings verbindlich anmelden, indem Sie sich online oder per Mail direkt bei der VHS anmelden.
    • Anmeldung für Angebote mit * hinter der Kursnummer:
      Für diese Angebote müssen Sie sich vor Kursbeginn bei der VHS anmelden, weil z.B. die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
  • Mit der Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihre persönlichen Angaben elektronisch gespeichert werden. Die VHS Kamen-Bönen sichert zu, dass diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden (s. Nr. 10: Datenschutz).
  • Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind.
    Wir senden Ihnen keine Anmeldebestätigung zu und weisen ausdrücklich darauf hin, dass das endgültige Zustandekommen eines Kurses vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl (s. Nr. 6 Veranstaltungs-Voraussetzungen) abhängt. Sie erhalten nur für den Fall, dass ein Kurs die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht oder aus anderen Gründen von der VHS abgesagt werden muss, eine entsprechende Mitteilung per Post, Telefon oder E-Mail so frühzeitig, wie es uns möglich und vertretbar erscheint.
  • Belegen Sie einen Fortsetzungskurs, besteht die Möglichkeit, sich vorab in Ihrem Kurs verbindlich für den Folgekurs anzumelden.
  • Grundsätzlich gehen wir von einem Mindestalter von 16 Jahren aus, Kursangebote für jüngere Teilnehmer/-innen sind entsprechend ausgewiesen.

2. Beratung und Einstufung

  • Für die Bereiche Grundbildung und Deutsch als Fremdsprache bieten wir Ihnen persönliche Beratung an. Diese ist Voraussetzung für die Anmeldung.
  • Hinweise zu den Einstufungsberatungen für Fremdsprachen finden Sie auf den jeweiligen Seiten im Sprachenbereich.
  • Die VHS Kamen-Bönen berät zum Bildungsscheck und stellt entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Gesetze und Verordnungen Bescheinigungen aus. Ebenfalls berät die VHS über die Bildungsprämie.
  • Für Auskünfte und anderweitige allgemeine Beratung zum Angebot der VHS können Sie sich an das Team der VHS wenden.

3. Entgelt, Zusatz-Entgelt und sonstige Kosten

  •  Die Höhe des Teilnahmeentgelts für die einzelnen Veranstaltungen ist im veröffentlichten Programm der VHS angegeben und richtet sich nach der Entgeltordnung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen.
  • Bei Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl kann ein Zusatz-Entgelt nach Absprache und Zustimmung zwischen den Teilnehmenden, Lehrenden und der VHS erhoben werden (s. Nr. 6 Veranstaltungs-Voraussetzungen). Zusatz-Entgelte bei Unterschreitung der Mindest-Teilnehmerzahl, Materialumlagen, Hallennutzungsgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc. sind ausgewiesen und in voller Höhe ohne Ermäßigung zu zahlen.
  • Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts unabhängig von Ihrer Teilnahme (s. Nr. 7: Rücktritt).

4. Entgelt-Ermäßigung

  • Ermäßigungen des Entgeltes gewährt die VHS auf max. 2 entgeltpflichtige Kurse pro Semester. Von einer Ermäßigung ausgeschlossen sind Reisen, Fahrten, Exkursionen sowie Veranstaltungen, deren Entgelt unter 10,- € liegt.
  • Sie können eine Ermäßigung bis maximal zur Höhe des Entgeltes, nicht jedoch auf die zusätzlichen Kosten (s. Nr. 3: Entgelt und zusätzliche Kosten) erhalten.

Sie und von Ihnen zu unterhaltende Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind ermäßigungsberechtigt, wenn Sie am Tag der Anmeldung einer der unten genannten Personengruppen angehören:

    • Ermäßigungsberechtigt zu 100% auf das Entgelt sind:
      Besitzer/-innen des Sozialtickets im Kreis Unna, Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,  von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    • Ermäßigungsberechtigt zu 50% auf das Entgelt sind:
      Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld I, BaFöG sowie Personen, die Bundes-Freiwilligen-Dienst (BFD) leisten oder ein Freiwilliges Soziales (FSJ) oder Ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren sowie Inhaber der Jugendleiter-Karte (JuLeiKa).
  • Möchten Sie eine Entgelt-Ermäßigung in Anspruch nehmen, benötigen wir eine entsprechende Bescheinigung der Arbeits- oder Sozialverwaltung, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Andere Ermäßigungsberechtigte legen ebenfalls gültige Nachweise vor (z.B. JuLeiKa-Ausweis).
  • Fehlen die o.g. Unterlagen, werden Sie als Vollzahler/-in gebucht. Reichen Sie in diesem Fall die erforderlichen Unterlagen bitte unbedingt bis zum Veranstaltungsbeginn ein. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht berücksichtigt werden und es ist das volle Entgelt zu zahlen. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der VHS.
  • Rabatte, die im Rahmen von Sonderaktionen gewährt werden, fallen unter spezielle Bedingungen, die Sie in den VHS-Geschäftsstellen erfragen können.

5. Zahlung

  • Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Entgelts. Das Entgelt wird von der VHS in der Regel dann durch Lastschriftmandat im SEPA-Verfahren von Ihrem Konto eingezogen, wenn die Durchführung des von Ihnen gebuchten Kurses gesichert ist. Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Bankverbindung und die Deckung Ihres Kontos, da sonst entstehende Gebühren zu Ihren Lasten gehen.
  • Barzahlung ist nur in den Geschäftsstellen der VHS in Kamen bzw. Bönen möglich. Eine Rück-Erstattung von bereits gezahlten Entgelten bei Kursausfall kann allerdings nur unbar erfolgen.
  • Wenn die VHS das Entgelt nicht von Ihrem Konto einziehen konnte, wird die Bearbeitung dieser Forderung unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen an die Stadtkasse der Stadt Kamen übergeben. In diesem Fall können Ihnen weitere Kosten entstehen.
  • Beträgt das Entgelt einer Veranstaltung mehr als 75,- €, räumt die VHS Ihnen die Möglichkeit einer Teilzahlung per Lastschrift ein.

6. Veranstaltungs-Voraussetzungen

  • Veranstaltungen können grundsätzlich nur stattfinden, wenn sich mindestens 10 Personen angemeldet haben (Ausnahme: Kleingruppenkurse).
  • Haben sich weniger als 10 Teilnehmer/-innen angemeldet, entscheidet die VHS über Absage oder Durchführung des Kurses. Bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestbelegung zu Kursbeginn kann in Absprache zwischen den Teilnehmenden, Lehrenden und der VHS das Entgelt entsprechend erhöht oder bei gleichem Entgelt die Anzahl der Unterrichtseinheiten reduziert werden. Die Teilnehmenden haben das Recht, die veränderten Bedingungen abzulehnen und von der Kursteilnahme zurückzutreten. Wenn ein Kurs z. B. wegen zu geringer Nachfrage oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann, werden Sie von uns möglichst frühzeitig benachrichtigt und bekommen evtl. gezahltes Kursentgelt erstattet.

    Bei Ausfall einzelner Kurstermine, die kurzfristig z.B. wegen Erkrankung der Kursleitung oder aus anderen Gründen auftreten können, werden Sie von uns umgehend, in der Regel telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.

    Geben Sie deshalb bitte immer Ihre Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse auf Ihrer Anmeldung an. Ausgefallene Kursstunden werden in der Regel nachgeholt.
  • Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstattet die VHS das gezahlte Entgelt.
  • Wird eine laufende Veranstaltung aus von der VHS zu vertretenden Gründen abgebrochen, wird das Entgelt anteilig zurückgezahlt.

7. Rücktritt

  • Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall schriftlich mit. Dabei müssen die u.g. Fristen eingehalten werden. Mündliche oder telefonische Abmeldung gegenüber einer VHS-Geschäftstelle oder schriftlich, telefonisch oder mündlich mitgeteilte Abmeldung gegenüber Ihrer Kursleitung können wir leider nicht akzeptieren.
  • Nichterscheinen im Kurs gilt nicht als Rücktritt.
  • Die Rücktrittsfristen mit entsprechenden Entgeltzahlungen sind in folgender Weise geregelt:
    • Rücktritt bei Veranstaltungen  mit maximal 3 Veranstaltungstagen:
      bis 14 Kalendertage vor 1. Termin:  50% des im Arbeitsplan ausgewiesenen Teilnahmeentgelts, mindestens aber  € 5,00,  bei späterem Rücktritt oder Kursabbruch durch Sie wird das volle Teilnahmeentgelt erhoben.
    • Rücktritt bei Veranstaltungen mit mindestens 4 Veranstaltungstagen
      bis 14 Kalendertage vor 1. Termin:  € 5,00 Verwaltungsgebühr.
      zwischen 13 Kalendertagen vor dem 1. und dem 3. Werktag nach 2. Termin: 
      50% des  ausgewiesenen Teilnahmeentgelts.
      bei späterem Rücktritt oder Kursabbruch durch Sie wird das volle  Teilnahmeentgelt erhoben.
    • Veranstaltungsangebote ohne *
      Rücktritt bis 3. Werktag nach 2. Termin: € 5,00 Verwaltungsgebühren
      bei späterem Rücktritt oder Kursabbruch durch Sie wird das volle Teilnahmeentgelt erhoben.
  • Werden diese Fristen nicht eingehalten, sind Sie zur Zahlung des vollen Teilnahme-entgeltes verpflichtet. Sie können selbstverständlich eine/n Ersatzteilnehmer/-in melden, um Rücktrittskosten zu vermeiden.
    Bei ausgefallenen Veranstaltungen entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten durch einen verspäteten Rücktritt.
  • Maßgebend für die Wahrung der obigen Fristen ist das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Rücktritts-Mitteilung bei der VHS.
  • Die Rücktrittsfrist für Prüfungen (z.B. für den Europäischen Computerpass Xpert) liegt bei 3 Wochen vor dem Prüfungsdatum, danach fallen die vollen Prüfungskosten an.
  • Sollte Ihre Stornierung rechtzeitig eingegangen sein und Sie haben bereits bezahlt, wird Ihnen selbstverständlich das Entgelt erstattet.
  • Haben Sie sich per Post, E-Mail, Fax oder Telefon angemeldet, gilt die folgende

Widerrufsregelung nach Fernabsatzrecht:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Volkshochschule Kamen-Bönen, Bergstraße 13, 59174 Kamen
Fax: 02307 92420 61
E-Mail: vhs(at)stadt-kamen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbeZahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Umbuchung

  • Sie haben die Möglichkeit, einen gebuchten Kurs bis 3 Werktagen nach dem 1. Kurstermin zu wechseln. Wenden Sie sich dafür bitte an eine der VHS-Geschäftsstellen. Nach dieser Frist ist eine Umbuchung nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit der zuständigen VHS-Geschäftsstelle möglich.

9. Teilnahme-Bescheinigung

  • Wünschen Sie eine Bescheinigung über Ihre regelmäßige (mind. 80%-ige Unterrichts-) Teilnahme, wenden Sie sich bitte nach der Kursdurchführung an Ihre jeweilige VHS-Geschäftsstelle.

10. Datenschutz

  • Ihre Bestandsdaten und freiwilligen Angaben verwenden wir allein zur Erbringung unserer Leistungen und für Ihre zukünftige Betreuung mit Informationen rund um das Angebot der VHS. Ihre E-Mailadresse verwenden wir mit Ihrer Zustimmung, um Sie in unserem Newsletter über Kurse und Angebote zu informieren. Es findet keine Weitergabe der Daten an Dritte statt. Wenn Sie keine Informationen über Angebote der VHS wünschen, können Sie uns dieses jederzeit formlos mitteilen.

11. Haftung

  • Zum Schutz ihrer Teilnehmer/-innen hat die VHS eine Unfall-Versicherung abgeschlossen. Darüber hinaus übernimmt die VHS keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von Sachen der Kursteilnehmer/-innen, es sei denn, dass die VHS die Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder durch grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat.

12. Exkursionen, Fahrten und Studienreisen

  • Bei den im Rahmen der Veranstaltungen angebotenen Exkursionen und bei Studienreisen tritt die VHS im Sinne des Reisevertragsrechts nur als Vermittlerin auf, es sei denn, es ist anders geregelt.

13. Wechsel der Kursleitung

  • Die VHS behält sich vor, aus wichtigen Gründen Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen sowie den Veranstaltungsort zu wechseln. Daraus entsteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

14. VHS-Gutschein

  • Die VHS bietet die Möglichkeit, Geschenkgutscheine für Veranstaltungen zu erwerben.
    Der Gutschein berechtigt zur Teilnahme an einer oder mehreren Veranstaltungen bis zum Gesamtwert des Gutscheins;
  • Nach einer Frist von 3 Jahren (nach dem Ausstellungsdatum) verfällt der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins; der Besitz eines Gutscheins berechtigt nicht zur Teilnahme an einer bereits ausgebuchten Veranstaltung;
  • Der Gutschein ist bei Erwerb sofort zu bezahlen.
  • Gutscheine können weder ganz noch teilweise gegen Bargeld oder Rückzahlung von Geld eingetauscht werden.

Was Sie sonst noch wissen sollten…

  • Zertifikate, Prüfungen, Einbürgerungstest
    Im Bereich Sprachen oder EDV können Sie Prüfungen absolvieren und ein Zertifikat erwerben. Im Sprachbereich sind entsprechende Kurse mit „Z“ gekennzeichnet. In anderen Bildungsbereichen der VHS sind Abschlussprüfungen/Zertifikate gesondert ausgewiesen.
  • Unterrichtsfreie Zeiten
    Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Unterrichtsstunden der VHS statt. In Ausnahmefällen können Kursgruppen nach Rücksprache mit der VHS von dieser Regelung abweichen.
  • In allen öffentlichen Gebäuden, in denen VHS-Kurse zu Gast sind, herrscht Rauchverbot.
  • Fahrräder dürfen nicht in den Fluren der von der VHS genutzten Gebäude abgestellt werden.
  • Die jeweiligen Hausordnungen der von der VHS genutzten Gebäude gelten für alle VHS-
    Veranstaltungen.
  • Die VHS übt an allen von ihr genutzten Veranstaltungsorten das Hausrecht aus.
  • Beschwerden, Vorschläge und Lob
    Die VHS bietet allen Teilnehmer/-innen die Möglichkeit, sich telefonisch, schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) oder persönlich mit Beschwerden, Anregungen oder Lob an die VHS zu wenden. Die VHS verpflichtet sich im Rahmen ihres Beschwerdemanagements, sich umgehend um die Beseitigung mitgeteilter berechtigter Mängel zu kümmern, Anregungen aufzunehmen und Rückmeldung über eingeleitete Maßnahmen zu geben.
     

Beschlossen durch die VHS-Zweckverbandsversammlung am 01.12.2009.
Geändert durch die VHS-Zweckverbandsversammlung am 16.11.2011.
Geändert durch die VHS-Zweckverbandversammlung am 20.11.2013.
Geändert durch die VHS-Zweckverbandversammlung am 19.11.2014.
Geändert durch die VHS-Zweckverbandversammlung am 13.06.2018.
Zuletzt geändert durch die VHS-Zweckverbandsversammlung am 24.08.2022