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Integration


News - 28.08.2026:

Bundesamt für Migration stellt wieder Berechtigungen zur Teilnahme an Integrationskursen für bestimmte Personengruppen aus – Berechtigung muss über das Bundesportal beantragt werden

Ab dem 01.08.2026 erfolgt die Zulassung zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG wieder im Rahmen verfügbarer Kursplätze, vorrangig für folgende Personengruppen: 

 1) Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzen
 2) deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufzunehmen, 

 sowie die Familienangehörigen dieser beiden Personengruppen. 

Hierbei wird wie folgt verfahren: Die Bearbeitung von Zulassungsanträgen gem. § 44 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 5 Abs. 4 S. 2 IntV erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige Anträge. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Die Zulassung der beiden o.g. Personengruppen erfolgt dabei zu gleichen Teilen. Nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 IntV sind deutsche Staatsangehörige sowie andere Unionsbürger ohne ausreichende Deutschkenntnisse vorrangig zu berücksichtigen, die dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen sollen. 
Hierunter fallen folgende Personengruppen: 
• Personen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 136 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
• Personen, die von der Kostenbeitragspflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Integrationskursverordnung befreit sind, 
• Personen, die in Deutschland erwerbstätig waren, ohne dabei aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 136 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erworben zu haben. 

Hinweise zu den hierfür erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der Homepage des BAMF. Bitte beachten Sie, dass alle Zulassungsanträge der o.g. Personengruppen digital über das Bundesportal erfolgen sollen. Über diesen Link können Menschen, die zu diesem Personenkreis zählen, die Zulassung beantragen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsbeantragung/de/leistung/99011002007000/herausgeber/LeiKa-574959/region/000000000000

Bei Bedarf unterstützt die VHS gern.

 

News - 13.03.2026:

BMI beschränkt Zugang zu Integrationskursen: Pressemitteilung des Deutschen Volkshochschulverbandes vom 12.02.2026

Deutschkenntnisse sind entscheidend dafür, dass zugewanderte Menschen in Deutschland selbst ihren Lebensunterhalt verdienen können. Das sehen nicht nur Arbeitsmarktexpert*innen so, sondern auch viele Zugewanderte selbst, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Ukrainer*innen, die vor Russlands Angriffskrieg geflüchtet und häufig gut ausgebildet sind, Asylsuchende im Verfahren oder Geduldete: Mit ausreichenden Deutschkenntnissen hätten zahlreiche Menschen beste Aussichten, offene Stellen in deutschen Unternehmen, in der Gesundheitsversorgung oder in sozialen Einrichtungen zu besetzen. Bisher konnten sie in den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Kursen Deutsch lernen – aus freien Stücken, denn eine Verpflichtung dazu besteht für diese Gruppen nicht. Das ist nun vorbei: Anträge Freiwilliger auf Teilnahme an den Kursen werden nicht mehr bewilligt. Als Begründung werden Sparzwänge angeführt. 

Aus Sicht des Deutschen Volkshochschul-Verbands ist der Ausschluss geschätzter 130.000 Menschen vom Integrationskurs kurzsichtig und kontraproduktiv: „Menschen, die sich in die Gesellschaft integrieren und arbeiten wollen, wird signalisiert, dass dies unerwünscht sei“, kommentiert DVV-Verbandsdirektorin Julia von Westerholt. „Das widerspricht der bisherigen Strategie, Zugewanderte zügig in Existenz sichernde Arbeit zu bringen, und entbehrt angesichts des prognostizierten Mangels an über sieben Millionen Fachkräften bis 2035 jeder wirtschaftlichen Vernunft.“ 

Abbau der Sprachförderung auch zu Lasten der Kommunen

Darüber hinaus droht nun erneut Schaden im Gesamtprogramm Sprache des Bundes. Auf der Grundlage der Integrationskursstatistik (1. Halbjahr 2025) geht der DVV davon aus, dass die freiwillig Teilnehmenden einen Anteil von rund 55% aller Integrationskursteilnehmer*innen ausmachen. Diese Freiwilligen bleiben nun weg. Allein mit Verpflichteten ist jedoch in vielen Regionen die vom zuständigen Bundesamt vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für einen Kursstart nicht erreichbar. Folglich ist überall in Deutschland mit langen Wartezeiten für die zur Teilnahme verpflichteten Zugewanderten und Kursausfällen zu rechnen. Die am Gesamtprogramm Sprache beteiligten Bildungseinrichtungen können wertvollen Lehrkräften keine Perspektive mehr bieten. Bereits angemietete Räume stehen leer, müssen aber bezahlt werden. So werden die Volkshochschulen, die fast 45 Prozent der Integrationskurse bestreiten, finanziell geschädigt – und damit auch die ohnehin stark belasteten Kommunen. Real geholfen ist den Städten und Gemeinden, wenn Zugewanderte schnell in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gelangen. Ohne solide Deutschkenntnisse ist das kaum zu schaffen.

Das Ministerium schwieg

Seit mehr als zwanzig Jahren sind die Volkshochschulen ein verlässlicher Partner der Bundesregierung bei der Integration Zugewanderter. Das haben sie gerade in Krisensituationen bewiesen. Zum Beispiel nach Russlands Großangriff auf die Ukraine: Innerhalb kürzester Zeit wurden die Integrationskurse massiv ausgebaut. Dadurch konnten Geflüchtete aus der Ukraine schnell Deutsch lernen, eine Arbeit aufnehmen und selbst für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien sorgen. 

Dass Zugewanderten die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen versagt würde, zeichnete sich seit Ende 2025 ab. Auf eine Erklärung warteten die Träger jedoch lange vergeblich. Erst in dieser Woche und unter medialem Druck wurden sie offiziell über die Maßnahme des BMI informiert. Um den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen, müssen Kapazitäten in den Bildungseinrichtungen nun rapide abgebaut werden. In der nächsten Krise werden sie fehlen

https://www.volkshochschule.de/pressemitteilungen/2026/bundesinnenministerium-schraenkt-zugang-zu-integrationskursen-drastisch-ein.php

 


An unserer VHS bieten wir im Bereich Integration / Deutsch als Fremdsprache folgendes Angebot an:

  • Allgemeine Integrationskurse (A1 – B1)
  • Erstorientierungskurse (ab A1)
  • Konversationskurse (ab A2)
  • telc und g.a.s.t.-Prüfungen auf der Niveaustufe A2 – B1
  • Trainingskurse zur Prüfungsvorbereitung
  • Einbürgerungstests


Sprache ist der Schlüssel zur Welt, daher gelten Sprachkenntnisse immer als Basis für gelungene Integration. Das Beherrschen einer Sprache ist wesentlich, um in Schule, Weiterbildung und Beruf erfolgreich zu sein und sich innerhalb der Gesellschaft orientieren zu können. Ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Auftrags der Volkshochschulen besteht darin, Integration zu fördern und Menschen zu unterstützen.

Das vollständige Angebot sowie weitere Informationen dazu finden Sie im Kursbereich „Integration“.